Über den StaatsratDer Staatsrat wurde durch das Gesetz vom 23. Dezember 1946 errichtet. Am 9. Oktober 1948 wurde er in Durchführung des Erlasses des Regenten vom 21. August desselben Jahres feierlich eingesetzt Artikel 160 der Verfassung des föderalen Belgiens bestimmt, dass es für ganz Belgien einen Staatsrat gibt, dessen Zusammensetzung, Zuständigkeit und Arbeitsweise durch Gesetz bestimmt werden. Die durch den KE vom 12. Januar 1973 koordinierten Grundlagengesetze über den Staatsrat regeln die Organisation und die Arbeitsweise des Staatsrats. |
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