ZuständigkeitsbereichAls beratende und rechtsprechende Einrichtung, am Kreuzweg der gesetzgebenden, der vollziehenden und der richterlichen Gewalt, verdankt der Staatsrat sein Bestehen hauptsächlich der Absicht des Gesetzgebers, allen natürlichen und juristischen Personen ein wirkungsvolles Rechtsmittel gegen regelwidrige Handlungen der Verwaltung, die ihnen einen Schaden zufügen, zur Verfügung zu stellen. Die Aussetzung und die Nichtigerklärung der Verwaltungshandlungen (individuelle Beschlüsse und Verordnungen), die gegen die geltenden Rechtsvorschriften verstoßen, sind demzufolge die wichtigsten Befugnisse des Staatsrates. Der Schutz gegen Verwaltungswillkür ist aber nicht die einzige Aufgabe des Rats. Der Rat fungiert auch als beratendes Organ in Gesetzgebungs- und Verordnungsangelegenheiten. Der Staatsrat ist auch Kassationsrichter in Bezug auf Klagen gegen die Entscheidungen der unteren Verwaltungsrechtsprechungsorgane. Über die eingereichten Anträge befindet der Staatsrat im Wege eines Urteils oder einer Anordnung. Diese Website zielt demzufolge hauptsächlich darauf ab, diese Entscheidungen für das Publikum zugänglich zu machen. |
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