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Das Auditorat


Das Auditorat besteht aus einem Generalauditor, einem beigeordneten Generalauditor, vierzehn ersten Auditoren-Abteilungsleitern und vierundsechzig ersten Auditoren, Auditoren oder beigeordneten Auditoren. Die Laufbahn der Auditoren fängt mit einer Ernennung als beigeordneter Auditor nach einem Auswahlverfahren an.

In der Verwaltungsstreitsachenabteilung sind die Mitglieder des Auditorats mit der Prüfung der Rechtssachen beauftragt. Sie setzen einen Bericht über die Rechtssache auf und geben ihr Gutachten in öffentlicher Sitzung am Ende der Verhandlung ab. Sie wachen außerdem darüber, dass die vorhergehenden Maßnahmen erledigt werden.

In der Gesetzgebungsabteilung setzen die Mitglieder des Auditorats einen Bericht über die Texte auf, die dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegt werden. Sie nehmen mit beratender Stimme an den Verhandlungen teil.

Die Mitglieder des Auditorats erfüllen ihre Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Rat, aber im Geiste der Unabhängigkeit.

Sie müssen auch die Dokumentation über die Rechtsprechung und die Gutachten aktualisieren und die Grundsätze der Gesetzgebungstechnik festlegen und verbreiten.

Der Generalauditor und der beigeordnete Generalauditor verteilen die Eingänge unter den Mitgliedern des Auditorats und leiten die Arbeiten. Die ersten Auditoren-Abteilungsleiter nehmen an dieser Leitung teil.

Das Auditorat besteht aus Abteilungen je nach Sprache, Aufgabe oder Art der Rechtsstreitigkeiten.
Jede Abteilung wird von einem ersten Auditor-Abteilungsleiter geleitet.
24 Mitglieder des Auditorats werden vorrangig für die Gesetzgebungsabteilung eingeteilt (12 F + 12 N).

Verwaltungssekretäre-Juristen und Dokumentalisten stehen den Mitgliedern des Auditorats bei. Das Sekretariat des Auditorats leistet bei diesen Aufgaben administrative Unterstützung.

Zusammensetzung der französischsprachigen Abteilungen
Zusammensetzung der niederländischsprachigen Abteilungen

Lies auch folgende Artikel der koordinierten Gesetze:

  • Art. 69
  • Art. 71
  • Art. 75
  • Art. 76

 
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