Die VerwaltungsstreitsachenabteilungDie Verwaltungsstreitsachenabteilung besteht aus einer zweisprachigen Kammer, fünf französischsprachigen Kammern und fünf niederländischsprachigen Kammern. Die Kammern tagen mit drei Mitgliedern. Sie tagen jedoch mit einem Mitglied, wenn es darum geht,
In bestimmten Fällen wird die Rechtssache an die Generalversammlung der Verwaltungsstreitsachenabteilung verwiesen. Diese Verweisung zielt hauptsächlich darauf ab, die Rechtsprechungseinheit zwischen den verschiedenen Kammern zu gewährleisten. Aufgabe der Verwaltungsstreitsachenabteilung Kanzler |
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