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Die Verwaltungsstreitsachenabteilung

Die Verwaltungsstreitsachenabteilung besteht aus einer zweisprachigen Kammer, fünf französischsprachigen Kammern und fünf niederländischsprachigen Kammern.

Die Kammern tagen mit drei Mitgliedern. Sie tagen jedoch mit einem Mitglied, wenn es darum geht,

  • Aussetzungsanträge und Anträge auf vorläufige Maßnahmen
  • die in Artikel 90, § 1, Nr. 2, der koordinierten Gesetze vorgesehenen abgekürzten Verfahren
  • die Zulassung der Kassationsklagen
zu untersuchen.

In bestimmten Fällen wird die Rechtssache an die Generalversammlung der Verwaltungsstreitsachenabteilung verwiesen. Diese Verweisung zielt hauptsächlich darauf ab, die Rechtsprechungseinheit zwischen den verschiedenen Kammern zu gewährleisten.

Aufgabe der Verwaltungsstreitsachenabteilung
Kanzler
 
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