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Kanzler

Der Kanzler steht den Mitgliedern der Kammern des Staatsrates bei. Er setzt die Protokolle auf und schreibt auf, was vom Staatsrat verkündet oder diktiert wird.

Mit Hilfe der Verwaltungsstreitsachenkanzlei und unter der Leitung des Hauptkanzlers sorgt er für den ordnungsgemäßen Ablauf der verschiedenen Verfahren, übernimmt er die Behandlung der Akten der Kammer und erstellt die Statistiken zusammen mit dem Informatikdienst.
>Außerdem pflegt er die Verbindung mit den Parteien und den anderen Dienststellen des Staatsrates.

Artikel 72 der koordinierten Gesetze beschreibt das Ernennungsverfahren und zählt die Ernennungsbedingungen auf.

 
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