Aufgabe der VerwaltungsstreitsachenabteilungDie Kammern der Verwaltungsstreitsachenabteilung erlassen Urteile und Anordnungen. Urteile Der Staatsrat entscheidet durch Urteile über die Gesetzmäßigkeit der Verwaltungsakte. Er darf Rechtsakte, die mit den geltenden Rechtsnormen unvereinbar sind, für nichtig erklären oder in dringenden Fällen deren Ausführung aussetzen. Anordnungen über die Zulassung einer Kassationsklage Der Staatsrat entscheidet auch über die Kassationsklagen gegen Entscheidungen der administrativen Rechtsprechungsorgane. Über solche Klagen kann erst entschieden werden, wenn sie durch eine Anordnung für zulässig erklärt worden sind. Erklärt die Anordnung die Kassationsklage für unzulässig, so gilt das Verfahren als beendet. Rechtsprechung Verzeichnis der Sachgebiete, die von französischsprachigen Kammern behandelt werden Verzeichnis der Sachgebiete, die von niederländischsprachigen Kammern behandelt werden Eine vollständige Übersicht der Zuständigkeiten der Verwaltungsstreitsachenabteilung finden Sie in folgenden Artikeln der koordinierten Gesetze:
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