|
|
Was machen die Kanzler? Unter der Verantwortung des Hauptkanzlers sorgen die Kanzler der Gesetzgebungsabteilung für den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens, sobald die neuen Begutachtungsanträge eingegangen sind.
- Sie sorgen dafür, dass die Angelegenheiten innerhalb der vorgeschriebenen Fristen anberaumt werden.
- Sie erstellen einen Terminkalender für die Sitzungen mit Hilfe des Kanzleipersonals.
- Während der Sitzung schreiben sie die von den Kammermitgliedern formulierten Bemerkungen auf.
- Nach Ablauf der Sitzung erstellen sie ein Protokoll.
- Sie geben dem Gutachten die erforderliche Form, lassen die beantragten Berichtigungen vornehmen und lesen das Gutachten unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Dienststelle Übereinstimmung der Texte nach.
- Sie können auch aufgefordert werden, Dokumentation für die Magistrate zu suchen.
- Anschließend übermitteln sie den Text des Gutachtens an die Kanzlei , damit er dem Antragsteller zugesandt und gegebenenfalls der Dienststelle Übereinstimmung der Texte zwecks Übersetzung übermittelt wird.
- Schließlich versenden sie das Gutachten und dessen Übersetzung an den Antragsteller.
Der Stellenplan und die Ernennungsbedingungen der Kanzler werden in den folgenden Artikeln der koordinierten Gesetze geregelt:
|
|
|